Wechsel von PKV in GKV: Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung
Als Privatversicherter in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zurückzukehren, ist schwieriger als die meisten Verbraucher annehmen. Ab dem 55. Lebensjahr ist die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung kaum noch möglich. Auch zuvor gibt es diverse Schranken. Diese Barrieren hat der Gesetzgeber mit Absicht aufgebaut: Er möchte verhindern, dass junge und gesunde Privatversicherte von günstigen Prämien profitieren und später bei einem schlechteren Gesundheitszustand vor den höheren Beiträgen der PKV flüchten. Dieses Prinzip widerspricht schließlich der Solidargemeinschaft der GKV.
Wie schwer die Rückkehr tatsächlich ist, wird manchen Versicherten erst bewusst, wenn es schon zu spät ist. Beispielsweise, wenn durch die Geburt eines Kindes zusätzliche Kosten entstehen. Deshalb sollten sich Privatversicherte nicht erst mit der Möglichkeit eines Wechsels befassen, wenn die Beiträge nach Erkrankungen gestiegen sind. Generell gilt: Angestellte haben mehr Möglichkeiten als Selbstständige. In diesem Artikel auf privatekrankenversicherungtests.de erklären wir, wie die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung funktioniert und welche Alternativen für Privatversicherte bestehen, wenn der Wechsel ausgeschlossen ist.
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Jeder Deutsche muss gesetzlich oder privat versichert sein
In Deutschland besteht seit 2009 eine Pflicht für jeden, gesetzlich oder privat krankenversichert zu sein. Dementsprechend müssen sich auch Menschen absichern, für die keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht. Gutverdiener oder Selbstständige können sich also entweder freiwillig gesetzlich oder privat absichern. Aus diesem Grund kann die PKV nicht einfach gekündigt werden, ohne dass ein neuer Versicherungsschutz bei einem anderen Privatversicherer oder in der gesetzlichen Krankenkasse abgeschlossen wird. Bei einem Wechsel müssen Verbraucher also beachten, dass sie erst kündigen, wenn eine Bestätigung des neuen Anbieters über die Mitgliedschaft vorliegt.
Ein Wechsel beziehungsweise eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist nur möglich, wenn die Person versicherungspflichtig wird. Wichtig: Nicht machbar ist eine Rückkehr in die GKV für jemanden, der sich zuvor ausdrücklich dauerhaft von seiner Versicherungspflicht in der GKV befreien lassen hat. Das gilt nicht für kurzfristige, nicht kontinuierliche Phasen während des Studiums oder Arbeitslosigkeit. Zunächst möchten wir di eMöglichkeiten für unter 55-jährige schildern, eher wir im zweiten Teil die Chancen für ältere Privatversicherte erläutern.
Wechsel in die GKV als Angesteller, Student oder Hausmann- und Frau
Bei gutverdienenden Angestellten muss das Einkommen für einen Wechsel unter das jährliche Bruttogehalt von 54.900 Euro (Stand 2015) sinken. Da kaum jemand mit einem höher dotierten Arbeitsvertrag freiwillig auf Gehalt verzichtet, tritt ein solches Szenario vor allem ein, wenn ein Arbeitnehmer seinen Job verliert. Langzeitarbeitslose dürfen nach einer Dauer von einem Jahr zurück in die GKV wechseln.
Aber auch eine Änderung des Vertrages oder ein Wechsel des Arbeitgebers können eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ermöglichen. Für das Einkommen sind nur die regelmäßigen Einkünfte ausschlaggebend, variable Bonuszahlungen oder Provisionen werden nicht mit eingerechnet. Ebenso wird das Weihnachtsgeld oder 13. Monatsgeld nicht festes Einkommen angerechnet.
Hier einige Tipps, wie Sie unter die Versicherungspflichtgrenze der PKV kommen:
- Eine Möglichkeit, um unter den Maximalbetrag zu sinken, ist eine vorübergehende Teilzeitarbeit über mindestens 12 Monate. Auch, wenn ein Arbeitnehmer eine Auszeit über ein Jahr geplant hat, lässt sich dies nützlicherweise mit einem Wechsel in die GKV verbinden. Der Haken liegt aber darin, dass nicht vermerkt werden darf, dass die verkürzte Arbeit oder die Auszeit nicht permanent sind. Es ist also ein großes Vertrauen zu dem Arbeitgeber notwendig, dass die Arbeit anschließend in gewohntem Umfang fortgesetzt werden kann. Der vermeintliche Trick kann also unter Umständen nach hinten losgehen, wenn die Absprache nicht eingehalten wird.
- Bei Gehältern, die deutlich über der Grenze liegen, ist der Nutzen in der Regel geringer als der Ertrag. Wenn das Einkommen aber nur geringfügig höher ausfällt, lässt sich die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung gar mit der eigenen Altersvorsorge kombinieren und bequem realisieren. Bis zu 2.904 Euro dürfen Arbeitnehmer pro Jahr in die betriebliche Altersvorsorge einzahlen, dieser Betrag wird von dem Einkommen abgezogen. Wer also nicht mehr als 57.804 Euro verdient und in vollem Umfang betrieblich für später vorsorgt, hat die Wahl zwischen GKV und PKV.
- Auch privatversicherte Studenten, die nach ihrem Abschluss eine Beschäftigung aufnehmen, dürfen in die GKV wechseln. Dabei dürfen auch sie natürlich nicht mehr verdienen als die Höchstgrenze, was ohnehin bei den allermeisten Jung-Akademikern der Fall ist. Die identische Regelung greift auch für Hausfrauen und Hausmänner, die einen versicherungspflichtigen Job aufnehmen. Auch für sie steht einer Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung grundsätzlich nichts im Wege.
Rückkehr in die GKV als Selbstständiger oder Freiberufler
Selbstständige und Freiberufler können nicht in die GKV wechseln, solange sie selbstständig tätig bleiben. Somit fällt die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung schwerer als bei Angestellten. In jedem Fall sollten Selbstständige die Ersparnisse für höhere Beiträge im Alter mit dem Aufwand und den möglichen finanziellen Einbußen abwägen.
Die einfachste Variante für Selbstständige besteht darin, sich eine feste Anstellung zu suchen, die eine Sozialversicherung erfordert. Der monatliche Verdienst muss über 450 Euro betragen und als hauptsächliche Tätigkeit ausgeübt werden. Damit die feste Beschäftigung anerkannt wird, sollte Sie mehr als 20 Stunden in der Woche einnehmen und den Großteil der Einnahmen damit generieren. Anhaltspunkte sind rund 1.400 Euro in den alten und 1.200 Euro in den neuen Bundesländern. Der Nachteil besteht bei dieser Lösung darin, dass das bisherige Gewerbe oder der Freie Beruf nur noch eine Nebenbeschäftigung sein darf. Den Hauptberuf nur zum Schein auszuüben, ist somit ausgeschlossen.
Die anderen beiden Optionen sind mit erheblichen finanziellen Verlusten verbunden. Analog zur Regelung für Arbeitnehmer berechtigt auch der Bezug von Arbeitslosengeld I oder II zur Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung. Eine weitere Möglichkeit zum Wechsel haben Selbstständige, wenn sie ihr Gewerbe komplett aufgeben. Das ist nur sinnvoll, wenn der Ehepartner in der GKV versichert ist. Eine Aufnahme in die Familienversicherung kommt außerdem nur in Frage, wenn das eigene Einkommen fortan nicht 450 Euro im Monat übersteigt.
Privatversicherte über 55 Jahre: Rückkehr in die GKV kaum möglich
Einen Sonderfall stellen Privatversicherte über 55 Jahre dar. Für sie ist die Tür zur GKV besonders schwer zu öffnen. Wer in den vorangegegangen fünf Jahren durchgängig privat versichert war, muss in der PKV bleiben. Die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist in der Regel nur denkbar, wenn der Versicherte innerhalb der letzten 60 Monate mindestens einen Tag in der GKV versichert war. Das trifft jedoch auf die wenigsten zu. Weitere, komplizierte Ausnahmefälle können etwa zutreffen, wenn eine Person nach einem dauerhaften, jahrelangen Auslandsaufenthalt nach Deutschland zurückkehrt oder über Jahre Sozialhilfe beantragt hat. In solchen Fällen kann letztendlich nur ein Versicherungs- oder Steuerexperte klären, ob die Rückkehr in die GKV doch noch möglich ist.
Durchgängig privat versicherten Angestellten, Hausfrauen und Hausmännern bleibt die Tür also versperrt. Für kontinuierlich privat versicherte Selbstständige gilt die bereits erwähnte Ausnahme, durch eine Aufgabe des Gewerbes in der GKV-Familienversicherung des Partners aufgenommen werden zu können. Dafür darf das eigene Einkommen jedoch wie geschildert nicht über 450 Euro ausfallen. Mit dem Eintritt in das Rentenalter oder kurz vor der Pensionierung ist ein solches Vorgehen denkbar, vorher überwiegen jedoch die Nachteile durch den Verlustausfall.
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Alternativen zur Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung
Für viele ältere Privatversicherte ist die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung nicht zu realisieren. Auch diejenigen, die im Alter noch wechseln können, sollten sich zunächst über die Alternativen informieren. Wer die PKV verlässt, verschenkt unter Umständen die Altersrückstellungen, die er jahrelang zwischen dem 20. und 60. Lebensjahr zusammen mit seinen Prämien bezahlt hat. Die Altersrückstellungen sind mit 10 Prozent plus 2,5 bis 3,5 Prozent Zinsen beachtlich. Auch können vormals Privatversicherte in der gesetzlichen Krankenkasse nicht dieselben gewohnten Leistungen in Anspruch nehmen. Daher muss der Wechsel zurück in die GKV nicht die erste Option sein.
Die beste Alternative für (angehende) Rentner ist ein Tarifwechsel bei dem eigenen Anbieter. Dadurch lassen sich insbesondere bei alten Verträgen Beiträge im dreistelligen Bereich einsparen. Viele Unternehmen haben in der Zwischenzeit günstigere Tarife mit ähnlichem Leistungsumfang geschaffen, um Neukunden anzuwerben. Für den Versicherten hat ein solcher interner Tarifwechsel den Vorteil, dass er keine erneute Gesundheitsprüfung ablegen muss, die mit zunehmendem Alter normalerweise zu höheren Beiträgen führt. Einen solchen internen Wechsel sehen Privatversicherer alles andere als gerne, da er den Umsatz verringert. Um dennoch ihr Recht durchzusetzen und allen Stolpersteinen aus dem Weg zu gehen, können Verbraucher einen Fachmann beauftragen, der den Tarifwechsel durchführt.
Sind die neueren Tarife dennoch zu teuer, können Privatversicherte auch in den Basistarif wechseln, der 2009 branchenweit eingeführt wurde. Der Gesetzgeber hat die Unternehmen dazu verpflichtet, ein solches Angebot bereitzustellen, das der gesetzlichen Krankenversicherung nahe kommt. Der Monatsbeitrag darf nicht höher ausfallen als der Maximalbetrag der GKV von aktuell 639,38 Euro. Die Leistungen sind ebenfalls mit der gesetzlichen Krankenkasse vergleichbar, so dass Privatversicherte viele gewohnte Vorzüge verlieren. Andererseits können sie die finanzielle Belastung im Alter erheblich senken. Lesen Sie auch unseren Beitrag zum Thema billige private Krankenversicherung.
Wechsel in die gesetzliche Krankenkasse möglich
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