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Günstige PKV im Alter: Tarifwechsel zum Jahreswechsel 2016 vereinfacht

Zum Jahreswechsel machten einige Versicherer mit Beitragserhöhungen Schlagzeilen. Seit dem 1. Januar 2016 ist es für alte Kunden einfacher, in diesem Fall in einen günstigeren, gleichwertigen Tarif zu wechseln. Die privaten Krankenversicherer bieten ihren Versicherten nun fünf Jahre früher einen neueren Paralleltarif an. Das ergibt sich aus den neuen Leitlinien für den Tarifwechsel, wie der PKV-Verband informiert.

Senioren sind aufgrund ihres erhöhten Krankheitsrisikos von Beitragserhöhungen in der PKV oftmals stärker betroffen als andere Altersgruppen. Zwar reduzieren sich die Prämien ab dem 60. Lebensjahr um die gesetzlich vorgeschriebenen Altersrückstellungen in Höhe von 10 Prozent, jedoch lassen sich dadurch erhöhte Kosten erfahrungsgemäß nicht gänzlich vermeiden.

PKV Tarifwechsel gesetzlich verbrieft

Ab dem 55. Lebensjahr ist es nach dem Willen des Gesetzgebers kaum noch möglich, in die Gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln. Daran können auch eine eintretende Arbeitslosigkeit, die Aufnahme einer Festeinstellung oder später der Eintritt in den Ruhestand nichts ändern. Deshalb bleibt älteren Arbeitnehmern, Beamten und Selbstständigen sowie Senioren bei Zahlungsschwierigkeiten nur die Möglichkeit zu einem Tarifwechsel. Hier besteht die Auswahl zwischen einem Paralleltarif oder dem leistungsschwächeren Basis- oder Standardtarif.

Paralleltarife sind Angebote der privaten Krankenversicherer, die seit dem Vertragsabschluss neu geschaffen wurden. Oftmals erfüllen sie den Zweck, neue Kunden für das Unternehmen zu gewinnen. Für langjährig Versicherte sind solche Tarife in der Regel lukrativ, weil sie trotz ähnlicher Leistungen in vielen Fällen günstiger sind. Die Möglichkeit zu einem Wechsel innerhalb desselben Anbieters ist nach Beitragserhöhungen ab dem 60. Lebensjahr gesetzlich verbrieft.

Paralleltarife oft günstiger

Nun hat sich die Branche freiwillig verpflichtet, ältere Kunden frühzeitiger auf einen möglichen Wechsel hinzuweisen. Kunden erhalten also bereits ab dem 55. Lebensjahr Hinweise auf gleichwertige, neuere Tarife. Dies soll anhand von konkreten Zieltarifen oder durch ein objektives Auswahlsystem erfolgen. Die Anfragen sollen nach Angaben des PKV-Verbands zudem innerhalb von 15 Werktagen beantwortet werden. Zu den zum 1. Januar in Kraft getretenen „Leitlinien für einen transparenten und kundenorientierten Tarifwechsel“ bekennen sich aktuell private Krankenversicherer mit einem Marktanteil von mehr als 80 Prozent.

Der Wechsel in einen Paralleltarif bietet für Bestandskunden gegenüber einem Anbieterwechsel den Vorteil, dass die gesamten Altersrückstellungen nicht verwirkt werden. Zudem findet keine erneute Gesundheitsprüfung statt, so dass keine Leistungsausschlüsse oder wesentlich teurere Prämien in Kauf genommen werden müssen. Stattdessen ist die neue Absicherung in aller Regel günstiger als bei einer langjährigen Police.

Alternativen auf GKV-Niveau

Reichen die finanziellen Mittel für diesen „Königsweg“ nicht aus, können Senioren alternativ in den Basis- oder Standardtarif wechseln. Beide Tarife bieten Leistungen auf dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung, so dass Einbußen (zum Beispiel bei der Chefarztbehandlung oder dem Zahnersatz)für ältere Kunden sehr wahrscheinlich sind. Die Beiträge sind jeweils auf den GKV-Höchstsatz von 618,68 Euro für die Kranken- plus 110,18 Euro für die Pflegeversicherung begrenzt.

Die beiden Tarife stehen unterschiedlichen Gruppen offen. Senioren mit älteren Tarifen können sich zwischen beiden Angeboten entscheiden, während jüngere Kunden mit Verträgen ab 2009 normalerweise nur für den Basistarif in Frage kommen.

Standard- oder Basistarif?

Im Gegensatz zum Standardtarif lässt sich der Basistarif durch zusätzliche Versicherungen, etwa für Kuren, Brillen oder Zahnersatz ergänzen. Der Standardtarif lässt sich nur mit einer Krankentagegeld- und Auslandskrankenversicherung kombinieren. Darüber hinaus bietet der Basistarif einige Mehrleistungen wie etwa eine ambulante Psychotherapie mit 300 anstatt 25 Sitzungen, Leistungen für Haushaltshilfen oder Mutter-Kind-Kuren.

Der Basistarif ist deshalb in der Regel teurer. Für ältere Kunden hat er aber den Vorteil, dass Versicherte mit Vorerkrankungen keinen Risikoaufschlag zahlen müssen. Wer vorrangig Geld einsparen möchte, ist mit dem Standardtarif dennoch besser beraten.

Letzter Ausweg Notlagentarif

Wenn die Rente geringer als erwartet ausfällt und die Zahlungsschwierigkeiten von Dauer sind, ist der im August 2013 eingeführte Notlagentarif der letzte Ausweg. Zum Ende des Jahres 2014 waren etwa 115.000 Privatversicherte in einer Notlage. Sie konnte ihre Prämien trotz zweimaliger Mahnung nicht begleichen und wurden in diesen Schutztarif eingestuft. Die Beiträge sind auf 100 Euro pro Monat begrenzt. Allerdings ist auch der Versicherungsschutz nur auf das Notwendigste reduziert. Erst wenn die ausstehenden Zahlungen beglichen sind, können Kunden wieder in ihren leistungsstärkeren Tarif zurückkehren.